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Tierschutz Touristin sperrt Hund in Schließfach und besucht Schloss Neuschwanstein

Trotz Warnungen anderer Besucher ließ sich eine Frau in Bayern nicht davon abhalten, ihren Hund in ein Schließfach zu sperren und anschließend das Schloss Neuschwanstein zu besichtigen. Nun ermittelt die Polizei.

08.07.2025, 12.22 Uhr DIE WELT

Schloss Neuschwanstein in Bayern: Rund 1,4 Millionen Touristen im Jahr

Foto: Tobias Schneider / Amazing Aerial Agency / picture alliance

Eine Touristin hat vor ihrem Besuch auf Schloss Neuschwanstein in Bayern ihren Hund samt Kinderwagen in ein Schließfach gesperrt. Zeugen beobachteten die Frau, wie sie das Tier in der für Wertsachen vorgesehenen Box einschloss und zur Schlossbesichtigung ging, wie die Polizei in Kempten am Sonntag berichtete. Hinweise anderer Touristen auf die hohen Temperaturen ignorierte sie demnach.

Symbolbild eines Hundes: Rasse des eingesperrten Tieres unbekannt

Foto: Andreas Berheide / Shotshop / picture alliance

Der Sicherheitsdienst befreite den Hund schließlich. Neben dem Vierbeiner lag außerdem ein Kinderwagen in dem Schließfach, der den Angaben zufolge für sich allein schon die Hälfte der Box belegte. Der Hund blieb unverletzt. Polizeibeamte nahmen ihn mit auf die Dienststelle. Gegen die Hundehalterin wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet.

 

Wann muss das Veterinäramt einschreiten?

Hunde dürfen ihren Haltern weggenommen werden, wenn gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das Tier stark vernachlässigt, misshandelt oder unter unzumutbaren Bedingungen gehalten wird. Beispiele sind fehlende Versorgung mit Futter und Wasser, mangelnde tierärztliche Betreuung oder das Halten in zu kleinen, unhygienischen oder gefährlichen Räumen. Auch dauerhafte Isolation oder Gewalt gegen das Tier können Gründe sein.

Die Wegnahme erfolgt in der Regel durch das Veterinäramt, das nach einer Prüfung der Situation entscheidet. In akuten Fällen, etwa bei Lebensgefahr für das Tier, kann auch eine sofortige Sicherstellung angeordnet werden. Ziel ist es, das Wohl des Hundes zu schützen und ihm eine artgerechte Lebensweise zu ermöglichen.

bre/AFP